Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs können freiwillig an einer Rechtskunde-AG teilnehmen, die im Anschluss an den regulären Unterricht stattfindet. Sie wird von einem Richter geleitet und umfasst normalerweise zehn Doppelstunden. Zum Abschluss besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Gerichtsverhandlung. Inhaltlich befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit realistischen Fällen aus dem Lebensbereich Jugendlicher. Somit werden sie mit den Folgen juristischen und sozialen Fehlverhaltens konfrontiert und gewinnen an Rechtssicherheit.
Die regelmäßige Teilnahme an der AG wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Die Durchführung des Rechtskundeunterrichts ist durch einen Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Justizministeriums vom 19. September 2008 (6124 - V. 1) geregelt.
Ziele des Rechtskundeunterrichts:
- Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts wecken
- Rechtsstaat als Wertesystem nahe bringen
- Grundkenntnisse der Rechtsordnung vermitteln
- Mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut machen
Inhalte des Rechtskundeunterrichts:
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Arbeits-/Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
Zwei Stunden sind dem Gerichtsbesuch vorbehalten, und zusätzliche Stunden können für Unterricht „gegen rechts“ verwendet werden.