Am Mittwoch gab es für Rechtsanwältin Christina Reuther, die an der städtischen Realschule Hüsten die Rechtskunde-AG unterrichtet, mal einen etwas anderen Arbeitstag. Mit den Schülern besuchte sie Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Arnsberg.
Arrestzellen, Straf- und Zivilverfahren
In der ersten Verhandlungspause gab es eine beeindruckende Besichtigung der ehemaligen Arrestzellen. Nach den Strafsitzungen wurden der Saal und das Rechtsgebiet getauscht. Die Schüler begleiteten Rechtsanwältin Reuter in eine Zivilsache. Dort stritten sich die Parteien über einen Kaufvertrag, der über die Plattform eBay angeschlossen wurde. Die Schüler bekamen einen guten Einblick über die unterschiedlichen Rechtsgebiete und die unterschiedliche Prozessführung. Nach einem langen und interessanten Arbeitstag haben sich die Schüler den Feierabend redlich verdient.
Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs können freiwillig an einer Rechtskunde-AG teilnehmen, die im Anschluss an den regulären Unterricht stattfindet. Sie wird von einem Richter geleitet und umfasst normalerweise zehn Doppelstunden. Zum Abschluss besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Gerichtsverhandlung. Inhaltlich befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit realistischen Fällen aus dem Lebensbereich Jugendlicher. Somit werden sie mit den Folgen juristischen und sozialen Fehlverhaltens konfrontiert und gewinnen an Rechtssicherheit.
Die regelmäßige Teilnahme an der AG wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Die Durchführung des Rechtskundeunterrichts ist durch einen Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Justizministeriums vom 19. September 2008 (6124 - V. 1) geregelt.
Ziele des Rechtskundeunterrichts:
- Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts wecken
- Rechtsstaat als Wertesystem nahe bringen
- Grundkenntnisse der Rechtsordnung vermitteln
- Mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut machen
Inhalte des Rechtskundeunterrichts:
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Arbeits-/Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
Zwei Stunden sind dem Gerichtsbesuch vorbehalten, und zusätzliche Stunden können für Unterricht „gegen rechts“ verwendet werden.